DJ Q-logne

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (DJ Q-Logne), finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

  1. Allgemeines
    Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.
  2. Angebote und Abschluss
    Alle meine Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DJ Q-Logne eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
  3. Leistungen
    DJ Q-Logne bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
  • Begleitung der vereinbarten Veranstaltung als DJ laut Angebot.
  • Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot.
  • Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal.
  • Lieferung von weiterem Equipment wie z.B. Beamern und Fotoboxen.
  1. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
    Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Homepage (https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder). Für Private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstage ist keine Anmeldung bei der GEMA nötig.
  2. Preise
    Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich in EUR und enthalten gemäß §19 UstG keine Umsatzsteuer. Irrtümer, Systemfehler und Änderungen vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.
  3. Auftragsstornierung
    Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber hat in schriftlicher Form (Post, E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei DJ Buchung

    • bei einer Stornierung 6 Monate vor der Veranstaltung sind 120,00 €
    • weniger als 6 Monate vor der Veranstaltung sind 25% der Grundgage
    • weniger als 3 Monaten vor der Veranstaltung sind 50 % der Grundgage
    •  weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung sind 100 % der Grundgage

als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Bei reiner Equipment Vermietung

    • Bis zu 3 Monate vor der Vermietung kostenlos
    • Weniger als 3 Monate vor der Vermietung sind 25% der Equipmentmiete (mindestens jedoch 25,00 €) als Aufwandsentschädigung    zu bezahlen
    • Weniger als 4 Wochen vor der Vermietung sind 50% der Equipmentmiete (mindestens jedoch 50,00 €) als Aufwandsentschädigung    zu bezahlen
    • Weniger als 1 Woche vor der Vermietung sind 100% der Equipmentmiete als Aufwandsentschädigung zu bezahlen

Die obigen Stornobedingungen gelten, wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn die Buchung unter 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat, beträgt die        Stornogebühr die volle Summe der gebuchten Variante also 100 %. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die        Stornokosten gesondert geregelt.

6.1 Auftragsstornierung durch DJ Q-Logne

Ein Rücktritt seitens DJ Q-Logne ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In    diesem Falle wird durch DJ Q-Logne versucht einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung  eines von uns bestätigten Auftrags entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt  worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl.                  Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

  1. Leistungsstörungen
    Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei DJ Q-Logne anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
  2. Leistungsverzug
    Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt ist DJ Q-Logne berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
  3. Verpflegung des DJ
    Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte Der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  4. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
    Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten dem DJ für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entstehen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  5. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind) dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und mind. eine 230V / 16 A Stromversorgung bereitzustellen. Sollte DJ Q-Logne am Veranstaltungstag kein Platz der die oben Aufgeführten Voraussetzungen erfüllt zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.
  6. Zahlungsbedingungen
    Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind innerhalb von zwei Woche auf dass, auf dem Angebot angebende Konto zu überweisen sind. Nach der Veranstaltung erhält der Kunde eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Der Betrag ist dann mit einem Zahlungsziel von zwei Woche auf das in der Rechnung angebende Konto zu überweisen. Werden DJ Q-Logne Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behält sich DJ Q-Logne das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ Q-Logne ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
  7. Nutzung von übermittelten Informationen
    siehe Datenschutzbestimmungen https://qlogne.de/datenschutz/
  8. Anwendbares Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen DJ Q-Logne und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
  9. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  10. Eigentumsvorbehalt
    Gemietete und geliehene Ware/Technik bleibt Eigentum von DJ Q-Logne. Die Weitergabe von gemieteter Ware/Technik an dritte ist ausdrücklich untersagt.
  11. Haftung bei Vermietung
    Der Mieter/Auftraggeber erklärt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags, die Ware/Technik in einem äußerlich und technisch einwandfreien Zustand erhalten zu haben und haftet für alle an der Ware/Technik entstandenen Schäden und gegebenenfalls entstandenen Einnahmeausfällen. Der Mieter benutzt alle Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. DJ Q-Logne haftet nicht für Verdienstausfalle, entgangene Gewinne oder sonstiges, die auf eine mangelnde Funktion oder Ausfall eines Mietgegenstands zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Auftraggeber.
  12. Streitbeilegungsverfahren                                                                                                                                                                                          Ich nehme nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  13. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder  undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder      undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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